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LINKE fordert Sparkassen zur Senkung der Überziehungszinssätze auf

Sascha H. Wagner; DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

In Schreiben an die Vorstandsvorsitzenden der Niederrheinische Sparkasse RheinLippe und der Sparkasse am Niederrhein fordert der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Weseler Kreistag, Sascha H. Wagner, eine Absenkung der Dispo- und Überziehungszinsen.

„Angesichts der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase sind die hohen Dispositions- und Überziehungszinsen von über 11% beziehungsweise 16% nicht mehr gerechtfertigt“, so Sacha H. Wagner in einem Schreiben. Dies gelte umso mehr, als dass mittlerweile Minuszinsen für hohe Guthaben eingeführt würden.

„Der öffentliche Sparkassensektor muss auch dazu beitragen, die negativen finanziellen Folgen der Pandemie für Einwohner*innen und für den Mittelstand im Kreis Wesel zumindest nicht zu verschärfen“, meint Wagner, der drauf hinweist, dass viele Menschen in Kurzarbeit, Solo-Selbständige und kleine Unternehmen coronabedingt Dispo- und Überziehungs-möglichkeiten derzeit ausschöpfen müssten.

Auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte zuvor bereits mit ihrem Antrag „Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ eine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen gefordert. Der Vorschlag scheiterte an der Verweigerung der anderen Bundestagsfraktionen, die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.

„Robert Habeck von den Grünen hatte noch im Dezember selbst eine gesetzliche Begrenzung von Dispo-Zinsen gefordert und hat sich dann bei der Abstimmung darüber plötzlich enthalten. Das ist enttäuschend für Alle, die sich eine andere Finanzpolitik wünschen“, so Wagner.

Die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe und die Sparkasse am Niederrhein seien in öffentlicher Trägerschaft und müssten sich in ihrer Geschäftspolitik dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, mahnt Sascha H. Wagner die Kreditinstitute auch in Hinblick auf das Sparkassengesetz NRW an. „Wir hoffen auf eine positive Reaktion, im Interesse der Menschen der Kreis Wesel“, so Wagner.

Im Sparkassengesetz NRW ist in §2 ausdrücklich geregelt „Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen“ und „Gewinnerzielung ist nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“.

Die Schreiben an die Vorstandsvorsitzenden der Niederrheinische Sparkasse RheinLippe und der Sparkasse am Niederrhein können unter den Links nachgelesen werden. 

Der Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drucksache 19/25065) ist hier zu finden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/250/1925065.pdf